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Der Detektiv, genauer gesagt der Privatdetektiv, wird als privater Ermittler für Sie tätig. Abgeleitet ist diese Berufsbezeichnung von dem lateinischen Wort detegere, zu Deutsch aufdecken oder entdecken. Das trifft genau auf das heutige Berufsbild eines Detektivs zu, welches ebenso interessant wie vielseitig ist.
Der seriöse Detektiv hat als Selbstständiger ein nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 Gewerbeordnung überwachungsbedürftige Gewerbe (Vertrauensgewerbe) angemeldet und betreibt eine Detektei.
Sie können uns mit den unterschiedlichsten Ermittlungen und Nachforschungen beauftragen.
Einsschleusung Entgeltfortzahlungsbetrug Mitarbeiterüberprüfung Aufdecken von Schwarzarbeit Spesenbetrug Markenfälschung Produktfälschungen Versicherungsbetrug Diebesfallen optische Aufklärung Videoüberwachung Fotoüberwachung Auskunft Handelsauskunft Personenüberwachung Sorgerecht Unterhalt Mobbing Stalker Personensuche Adressermittlung Sicherstellen von Eigentum Heiratsschwindler Ehebruch Untreue Sorgerechtstreitigkeiten Aufenthaltsermittlung Lauschabwehr Unterschlagung Diebstahl Betrug Lohnfortzahlungsbetrug Mitarbeiterüberwachung im Krankenstand Abrechnungsbetrug
Der seriöse Detektiv hat als Selbstständiger ein nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 Gewerbeordnung überwachungsbedürftige Gewerbe (Vertrauensgewerbe) angemeldet und betreibt eine Detektei.
Sie können uns mit den unterschiedlichsten Ermittlungen und Nachforschungen beauftragen.
Einsschleusung Entgeltfortzahlungsbetrug Mitarbeiterüberprüfung Aufdecken von Schwarzarbeit Spesenbetrug Markenfälschung Produktfälschungen Versicherungsbetrug Diebesfallen optische Aufklärung Videoüberwachung Fotoüberwachung Auskunft Handelsauskunft Personenüberwachung Sorgerecht Unterhalt Mobbing Stalker Personensuche Adressermittlung Sicherstellen von Eigentum Heiratsschwindler Ehebruch Untreue Sorgerechtstreitigkeiten Aufenthaltsermittlung Lauschabwehr Unterschlagung Diebstahl Betrug Lohnfortzahlungsbetrug Mitarbeiterüberwachung im Krankenstand Abrechnungsbetrug
Erforschen eine Sachverhaltes
Mit modernsten Ermittlungsmethoden können unsere Detektive gerichtlich verwertbare Beweise für Sie zusammentragen und dokumentieren. Die Auskunft eines Detektivs hat in jedem Fall vor Gericht mehr Gewicht als die einer Privatperson.
Die Arbeit des Detektivs beginnt an derjenigen Stelle, an der ein privater oder gewerblicher Auftraggeber mit seinen Möglichkeiten buchstäblich am Ende ist. Das Erforschen eines konkreten Sachverhaltes geschieht aus vielen Gründen. Zu den gängigen gehören das Sammeln und Zusammentragen von Beweisen im Hinblick auf ein bevorstehendes oder bereits laufendes Gerichtsverfahren. Im persönlichen privaten Bereich wird der Detektiv zum Beispiel damit beauftragt in Erfahrung zu bringen, dass ein Unterhaltspflichtiger entgegen seinen Angaben sehr wohl über eigenes Arbeitseinkommen verfügt. Diese Detektivarbeit ist die Grundlage für ein Verfahren vor dem Familiengericht. Der erforschte Sachverhalt muss lückenlos in Schrift und Bild dokumentiert, in dem Sinne nachgewiesen werden. Hier in Deutschland gilt der Grundsatz: Wer klagt, der muss beweisen. Dazu ist es notwendig, den infrage kommenden Sachverhalt genau zu kennen. Die Detektivarbeit geschieht in aller Regel diskret und anonym. Eine Zielperson darf nichts davon bemerken, dass sie respektive der betreffende Sachverhalt von einem Profi erforscht wird. Dazu arbeitet der Detektiv, wie es genannt wird, verdeckt. Bestenfalls wird er von niemandem gesehen und gehört. Gleichzeitig muss er darauf bedacht sein, bei seinem eigenen Handeln das geltende Recht und Gesetz einzuhalten. Er muss gegenüber seinem Auftraggeber erfolgreich arbeiten, jedoch darauf achten, dass die Nachweise über den erforschten Sachverhalt legal verwendbar sind. Nach erfolgreicher Auftragserledigung weiß der Auftraggeber, woran er bei dem geklärten Sachverhalt ist. Er hat die gewünschten oder die unter den gegebenen Umständen möglichen Beweise. Diskretion und Verschwiegenheit des Detektivs sind ebenso selbstverständlich wie die Pflege von personenbezogenen Daten mit dem Speichern und Löschen nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
Die Arbeit des Detektivs beginnt an derjenigen Stelle, an der ein privater oder gewerblicher Auftraggeber mit seinen Möglichkeiten buchstäblich am Ende ist. Das Erforschen eines konkreten Sachverhaltes geschieht aus vielen Gründen. Zu den gängigen gehören das Sammeln und Zusammentragen von Beweisen im Hinblick auf ein bevorstehendes oder bereits laufendes Gerichtsverfahren. Im persönlichen privaten Bereich wird der Detektiv zum Beispiel damit beauftragt in Erfahrung zu bringen, dass ein Unterhaltspflichtiger entgegen seinen Angaben sehr wohl über eigenes Arbeitseinkommen verfügt. Diese Detektivarbeit ist die Grundlage für ein Verfahren vor dem Familiengericht. Der erforschte Sachverhalt muss lückenlos in Schrift und Bild dokumentiert, in dem Sinne nachgewiesen werden. Hier in Deutschland gilt der Grundsatz: Wer klagt, der muss beweisen. Dazu ist es notwendig, den infrage kommenden Sachverhalt genau zu kennen. Die Detektivarbeit geschieht in aller Regel diskret und anonym. Eine Zielperson darf nichts davon bemerken, dass sie respektive der betreffende Sachverhalt von einem Profi erforscht wird. Dazu arbeitet der Detektiv, wie es genannt wird, verdeckt. Bestenfalls wird er von niemandem gesehen und gehört. Gleichzeitig muss er darauf bedacht sein, bei seinem eigenen Handeln das geltende Recht und Gesetz einzuhalten. Er muss gegenüber seinem Auftraggeber erfolgreich arbeiten, jedoch darauf achten, dass die Nachweise über den erforschten Sachverhalt legal verwendbar sind. Nach erfolgreicher Auftragserledigung weiß der Auftraggeber, woran er bei dem geklärten Sachverhalt ist. Er hat die gewünschten oder die unter den gegebenen Umständen möglichen Beweise. Diskretion und Verschwiegenheit des Detektivs sind ebenso selbstverständlich wie die Pflege von personenbezogenen Daten mit dem Speichern und Löschen nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
Observation Beschattung Überwachung
Die Beschattung oder Observation sind die gängigen Begriffe für das unbemerkte Beobachten und Verfolgen einer Zielperson. Diese darf nicht bemerken, dass sie beschattet wird. Der Auftraggeber vermutet bei der Zielperson ein unrechtmäßiges, rechtswidriges oder gar verbotenes bis hin zu strafbares Handeln. Das geschieht entweder heimlich oder in dem Glauben, dass es nicht auffällt. Typische Observationsaufträge sind ein vermutetes Fremdgehen des Ehepartners oder Lebenspartners, oder die vermutete vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers. Der jeweilige Auftraggeber hat eine vage oder auch konkrete Vermutung. Diese reicht aber nicht aus, oder sie ist nicht zufriedenstellend und soll durch Beweise belegt werden. Das ist nur mit dem Ergebnis einer tatsächlichen Beobachtung möglich. Der Detektiv heftet sich an die Fersen des zu Beschattenden. Er verfolgt und dokumentiert dessen Tun und Handeln. Das geschieht durch Fotoaufnahmen und oder Videoaufnahmen und wird durch einen schriftlichen Tätigkeitsbericht zusätzlich belegt. Die Ergebnisse einer Observation sind dann gerichtsverwertbar dokumentiert und ein starkes Beweismittel, an dem es nichts zu widerlegen gibt. Bei einer Beschattung wird selten oder gar nicht danach gefragt, wie das Ergebnis zustande gekommen ist. Der Detektiv liefert den Beweis dafür, dass es so ist wie es ist. Eine Beschattung kann durchaus risikobehaftet bis hin zu gefährlich sein. Der fremdgehende Ehemann ist für den Fall, dass die Beschattung auffliegt, vielleicht renitent. Ein beschatteter Drogendealer, der das Kind des Auftraggebers mit Stoff versorgt und den Detektiv entdeckt, kann mit Schusswaffen oder Stichwaffen sehr gefährlich werden. Für ihn geht es um viel, bis hin zum Prozess mit Verurteilung nebst anschließender Gefängnisstrafe. Zur erfolgreichen Beschattung muss der Detektiv innovativ und einfallsreich sein. Er muss situationsbezogen von einer auf die andere Sekunde reagieren und eine Lösung parat haben. Hilfreich ist, zusätzlich zur guten Ausbildung, die Berufserfahrung und die Lebenserfahrung.
Zielgerichtete Wahrnehmung von Objekten und Vorgängen
Eine Beobachtung ganz allgemein ist die andere Formulierung für eine zielgerichtete Wahrnehmung von Objekten und Vorgängen. Abhängig von dem jeweiligen Auftrag gehören dazu einzelne Arbeitsschritte wie Aufklären, Aufnehmen, Aufzeichnen, Dokumentieren, Erkennen, Erkunden, Observieren, Rekognoszieren oder Untersuchen. Aus dem individuellen Beobachtungsauftrag ist ersichtlich, welches Ergebnis sich der Auftraggeber verspricht. Dabei kann es sich um ein punktuelles, also um das einmalige Wahrnehmen einer Situation handeln, oder um ein dauerhaftes, zeitlich begrenztes Beobachten. Der Detektiv liegt auf der Lauer und wartet stundenlang oder tagelang, ob beziehungsweise bis sich der betreffende Vorgang ereignet. Ähnlich ist die Aufgabenstellung bei der Beobachtung eines Objektes. Der Graffitisprayer soll auf frischer Tat ertappt, wie es heißt gestellt werden. Eine Überwachungskamera alleine ist daher nicht das geeignete Mittel. Der Einsatz des Detektivs ist die einzig machbare und erfolgversprechende Lösung. Im Grunde genommen gibt es ebenso vielfältige wie vielseitige Objekte und Vorgänge zu beobachten. Der Detektiv muss unbeobachtet arbeiten. Oftmals ist er mittendrin im Geschehen, ohne dass er von den Umstehenden als solcher erkannt wird. Für diese detektivischen Aufträge gibt es kein einheitliches Muster oder Schema. Jeder Beobachtungsauftrag ist neu und anders. Der Detektiv ist in einem ständigen Lernprozess. Seine Erfahrung hilft ihm bei der Bewältigung seiner zukünftigen Arbeit. Die Auftraggeber selbst können aus unterschiedlichen Gründen diese Beobachtungen gar nicht durchführen. Ihnen fehlen Knowhow, Zeit und technische Hilfsmittel. Beobachtungsaufträge gibt es in allen privaten, gewerblichen und industriellen Bereichen. Beobachtungen werden nicht gemessen, sondern objektbezogen beziehungsweise vorgangsbezogen erfasst, bewertet und ausgewertet. Der Detektiv selbst ist für die Erfassung zuständig, allenfalls noch für eine erste Auswertung. Die anschließende Bewertung behält sich der Auftraggeber vor. Der Detektiv arbeitet, anders als ein Immobilienmakler, nicht erfolgsabhängig. Er schuldet keinen Erfolg, sondern die mit dem Auftrag zusammenhängende Detektivarbeit ( Dienstleistungsvertrag ).
Gezielte Suche nach Informationen
Dieses Aufgabenspektrum richtet sich sowohl an Personen als auch an Tatsachen und Situationen. Gängige Aufträge sind das Ausforschen von verschollenen Personen oder von denjenigen, die sich verborgen halten, von Erbberechtigten oder Unterhaltsverpflichteten, von Absendern anonymer Schreiben, von Stalkern sowie insgesamt von Personen, die dem Auftraggeber buchstäblich das Leben schwer machen. Hierbei handelt es sich um eine Grauzone, für die es keine behördliche Zuständigkeit gibt. Ein Straftatbestand liegt nicht vor, oder die Situation bietet keine Grundlage für eine Strafanzeige. Der Betroffene muss sich selbst helfen. Das kann er nicht, und infolgedessen beauftragt er eine Detektei mit der gezielten Suche nach den gewünschten Informationen. Auch hier ist viel Ideenreichtum gefragt. Hilfreich ist ein gutes, dichtes Netzwerk in alle gesellschaftlichen Bereiche hinein. Häufig wird mit einer solchen Suche die Grundlage für eine spätere Beweisführung geschaffen. Der Detektiv hat dabei auch Möglichkeiten zur Recherche, die den Behörden verschlossen sind. Besonders beim gezielten Beschaffen von Informationen zählt ausschließlich das Ergebnis, nicht jedoch der Weg, der dorthin geführt hat. Zur Diskretion des Detektivs gehört es auch, den Auftraggeber nicht näher darüber aufzuklären, wie und durch wen er an die gesuchten Informationen gekommen ist. Der Auftraggeber möchte, im Einzelfall sollte oder darf er die Herkunft auch gar nicht wissen. Die Information zu haben ist nicht rechtswidrig, möglicherweise aber die Art und Weise, wie sie beschafft worden ist. Bestenfalls ist die vom Detektiv gefundene Information gleichbedeutend mit einem Beweis. Jetzt entscheidet der Auftraggeber darüber, wie er diese Information verwendet.
Mitteilung wirtschaftsrelevanter Daten über Privatpersonen und Unternehmen
Hintergrund dieser Rechercheaufträge ist fast ausnahmslos die Prüfung und Beurteilung der Bonität von Privatpersonen und Unternehmen. Der Auftraggeber sucht nach verlässlichen Zahlen, Daten und Fakten, um im Hinblick auf einen Vertragsabschluss oder einen Geschäftsabschluss die Kreditwürdigkeit der anderen Seite möglichst genau zu kennen. Im Grunde genommen handelt es sich dabei um die verfeinerte, individuelle Tätigkeit einer privaten Wirtschaftsauskunftei. Deren Datenbanken werden durch Meldungen von Firmen und öffentlichen Registern mit Informationen gespeist. Von einem Privatdetektiv wird deutlich mehr erwartet. Zum einen trägt er die ihm zugänglichen Informationen zusammen, zum anderen wird er selbst recherchierend aktiv. Er sucht Wege und Möglichkeiten, um diese vorhandenen Informationen zu bestätigen und zu ergänzen. Günstigstenfalls kann er verbindlich bestätigen, dass die von ihm beigebrachten Unterlagen und Informationen abschließend, sprich vollständig und lückenlos sind. Es gibt darüber hinaus nichts mehr, was ein Detektiv nicht schon beigebracht hat. Das ist nicht einfach, aber möglich. Vom Privatdetektiv wird erwartet, dass er vollständige Informationen über Einkommen, Vermögen und Kontoverbindungen beibringt. Auch die Recherche vor Ort ist so hilfreich wie notwendig. Eine drohende oder bevorstehende Insolvenz steht in keiner Datenbank. Sie geschieht von heute auf morgen, zeichnet sich jedoch häufig schon vorab gerüchteweise unter Insidern ab. Das sind unbezahlbare Informationen für den Auftraggeber, die ihm viel Geld und Ärger ersparen können. Wirtschaftsrelevant sind sämtliche Daten und Informationen mit finanzieller sowie strategischer Auswirkung auf das betreffende Unternehmen. Im Privatbereich geht es darum herauszufinden, ob der Betreffende einerseits zahlungsfähig und andererseits zahlungswillig ist.
Über die Detektei
Die Detektei Bisswanger Sicherheitsdienste GmbH ist ein inhabergeführtes Unternehmen für alle Bereiche der Ermittlung, Beobachtung und Überwachung mit Hauptsitz in Frankfurt am Main für den Raum Hessen und einer Niederlassung in Nürnberg für den Raum Bayern. Gegründet 1997 durch den jetzigen Geschäftsführer Ulrich Bisswanger als Bisswanger Sicherheitsdienstleistungen und 2009 umfirmiert in die Bisswanger Sicherheitsdienste GmbH bieten wir seit mittlerweile über 25 Jahren erfolgreiche professionelle Dienstleistungen in ganz Europa an. Seit 2010 sind wir auch im Bereich offene und verdeckte Videoüberwachung, Videoüberwachungssysteme und präventiver Sicherungstechnik auf dem Markt. 2015 konnten wir die Marke FIDO INKASSO seit 1960 für unsere Inkassodienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz übernehmen.
Ihre Detektei in Nürnberg:
Bisswanger Sicherheitsdienste GmbH
Niederlassung
Zeltnerstraße 1 - 3
90443 Nürnberg
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Telefon 0911 - 23 77 48 77
Ihre Detektei in Frankfurt:
Bisswanger Sicherheitsdienste GmbH
Peter-Bied-Straße 5
65929 Frankfurt am Main
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Telefon 069 - 77 77 77
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